Am 23.12.2020 trat bundesweit ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Kraft. Dieses sieht vor, dass Käufer und Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Maklercourtage zu gleichen Teilen tragen, d.h. Sie als Verkäufer können ab dem Zeitpunkt Ihre Immobilie nicht mehr kostenlos verkaufen. In jedem Fall wird auch Ihnen – genau wie dem Käufer – die Maklercourtage in Rechnung gestellt.
Der Verkauf einer Immobilie ist eine große Herausforderung. Sie benötigen zahlreiche Unterlagen, müssen viel Zeit und Arbeit investieren und ohne Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes ist es oft schwer, einen guten und fairen Preis zu erzielen. Trotzdem wollen Sie dieses Projekt zu Ihrem eigenen machen und Ihre Immobilie selbst verkaufen? In einigen Bereichen benötigen Sie jedoch professionelle Unterstützung auf dem Weg zum erfolgreichen Verkauf?
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